> Die Hochschule München > Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen im Stellenmarkt

 

  1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers auf den Internetseiten der Hochschulen Nürnberg, Amberg-Weiden, Ansbach, Augsburg, Coburg, Hof, Ingolstadt, München, Regensburg, Rosenheim sowie der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg in der Rubrik "Jobbörse" oder "Stellenmarkt" zum Zweck der Gewinnung neuer Mitarbeiter.
  1. Die Hochschule behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Hochschule abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Hochschule unzumutbar ist.
  1. Jede Stellenanzeige kann für einen, drei oder sechs Monate geschalten werden. Dauerhafte Linkschaltungen können - nur von der FH Nürnberg "Stellenmarkt"-Seite aus - wahlweise für ein halbes oder ein ganzes Jahr geschaltet werden. Angebote für Abschlussarbeiten und Praktika werden kostenlos aufgenommen. Stellenangebote sind kostenpflichtig. Es gelten jeweils die aktuellen Preise bei Auftragserteilung. Die Zahlung hat zehn Tage nach Rechnungserhalt zu erfolgen und ist unabhängig vom Erfolg der Ausschreibung auf den Internetseiten der Hochschulen. Die Abrechnung für jede Anzeige erfolgt einzeln. Die Zahlung erfolgt auf das Konto Nr. 1301190315 bei der Bayerischen Landesbank (BLZ 700 500 00) unter der Angabe der zugeteilten Rechnungsnummer.
  1. Der Text für die Anzeige muss mindestens zwei Arbeitstage vor dem gewünschten Beginn der Veröffentlichung in die Eingabemaske eingetragen werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtzeitigkeit und für die Richtigkeit des vorgelegten Anzeigentextes. Das Layout der Anzeige richtet sich nach einheitlichen Vorgaben der Hochschule. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt die Hochschule eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrags.
  1. Von der Stellenanzeige aus kann auf Wunsch ein Link zu dem ausschreibenden Unternehmen gesetzt werden. Für die Inhalte der hinter dem Link stehenden Seiten übernimmt die Hochschule keine Verantwortung.
  1. Jede Stellenanzeige kann mit den Fachbereichen der Hochschulen Nürnberg, Amberg-Weiden, Ansbach, Augsburg, Coburg, Hof, Ingolstadt, München, Regensburg, Rosenheim sowie der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg vernetzt werden. Diese Fachbereiche sind bei der Anzeigenschaltung anzugeben.
  1. Die Hochschule kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags sowohl hinsichtlich der Anzeigenveröffentlichung als auch in Bezug auf die Schaltung eines Links bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Hochschule berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

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anzeigen@ohm-hochschule.de
Tel.: +49 180 3588000 9Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz

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