|
|

|
|
|
|
> Die Hochschule München > Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen im Stellenmarkt
|
|
- "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers auf
den Internetseiten der Hochschulen Nürnberg, Amberg-Weiden, Ansbach, Augsburg, Coburg, Hof, Ingolstadt, München, Regensburg, Rosenheim sowie der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg in der
Rubrik "Jobbörse" oder "Stellenmarkt" zum Zweck der Gewinnung neuer
Mitarbeiter.
- Die Hochschule behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
der Hochschule abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für die Hochschule unzumutbar ist.
- Jede Stellenanzeige kann für einen, drei oder sechs Monate geschalten werden. Dauerhafte
Linkschaltungen können - nur von der FH Nürnberg "Stellenmarkt"-Seite aus -
wahlweise für ein halbes oder ein ganzes Jahr geschaltet werden. Angebote für Abschlussarbeiten
und Praktika werden kostenlos aufgenommen. Stellenangebote sind kostenpflichtig. Es
gelten jeweils die aktuellen Preise bei Auftragserteilung.
Die Zahlung hat zehn Tage nach Rechnungserhalt zu erfolgen und ist unabhängig vom Erfolg der
Ausschreibung auf den Internetseiten der Hochschulen. Die Abrechnung für jede Anzeige erfolgt
einzeln. Die Zahlung erfolgt auf das Konto Nr. 1301190315 bei der Bayerischen Landesbank
(BLZ 700 500 00) unter der Angabe der zugeteilten Rechnungsnummer.
- Der Text für die Anzeige muss mindestens zwei Arbeitstage vor dem gewünschten Beginn der
Veröffentlichung in die Eingabemaske eingetragen werden. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Rechtzeitigkeit und für die Richtigkeit des vorgelegten Anzeigentextes.
Das Layout der Anzeige richtet sich nach einheitlichen Vorgaben der Hochschule.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder bei unvollständiger
Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt die
Hochschule eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrags.
- Von der Stellenanzeige aus kann auf Wunsch ein Link zu dem ausschreibenden Unternehmen
gesetzt werden. Für die Inhalte der hinter dem Link stehenden Seiten übernimmt die Hochschule
keine Verantwortung.
- Jede Stellenanzeige kann mit den Fachbereichen
der Hochschulen Nürnberg, Amberg-Weiden, Ansbach, Augsburg, Coburg, Hof, Ingolstadt, München, Regensburg, Rosenheim sowie der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg vernetzt werden. Diese Fachbereiche sind bei der Anzeigenschaltung anzugeben.
- Die Hochschule kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags
sowohl hinsichtlich der Anzeigenveröffentlichung als auch in Bezug auf die Schaltung eines
Links bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Hochschule berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von dem Ausgleich offen stehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.
[Zurück zur Übersicht] Nutzen für kooperierende Hochschulen
|
|
|

|
|